
Eine repräsentative forsa-Umfrage unter 1.312 Schulleitungen zeigt: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2026/2027 kann vielerorts nicht vollständig umgesetzt werden. Der VBE warnt vor fehlenden Räumen und Fachpersonal sowie vor Qualitäts- und Gerechtigkeitsproblemen.
23.01.2026
Bundesweit
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden. Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots VBE, die im September/Oktober 2025 durchgeführt wurde.
Bei dieser gab noch immer ein Viertel der Befragten an, dass nicht für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann (2024: 35 %). Neckov kommentierte: „Wir sehen die Bemühungen der Kommunen und die positive Entwicklung. Trotzdem stehen viele Schulleitungen noch immer vor immensen Herausforderungen. Die Kernfrage ist: Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder? Zusätzlich müssen wir endlich in die Qualitätsdebatte einsteigen.
Schulleitungen, die angeben, dass kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden kann, benennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs fehlende Räume (74 %) und fehlendes Fachpersonal (67 %; 2024 noch 80 %). Zudem fehlen finanzielle Mittel, sagt die Hälfte der Schulleitungen. Ein Drittel gibt an, dass Bürokratie und unklare Regelungen Hürden darstellen. 15 Prozent sagen, dass es Probleme mit dem Mittagessen gibt. Nur wenige geben an, dass eine andere Schule das Angebot der Ganztagsbetreuung bereithält oder dass es keine Nachfrage gibt. Der VBE-Chef Neckov dazu: „Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden, nicht immer braucht es zusätzliche Räume – sondern kluge Nutzungskonzepte, die von dem Personal der Schule und des Ganztags gemeinsam unter Einbezug der Kinder zu entwickeln sind. Dafür braucht es das Zutrauen der Kommunen und externe Begleitung.“
Andererseits blickt er kritisch auf Notlösungen, wie die Zusammenlegung von Gruppen verschiedener Schulen: „In einem ersten Schritt wird das Recht auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse umgesetzt. Nicht jede Person, welche die Mindestqualifikation laut SGB XIII erfüllt, ist dazu in der Lage. Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus.
Neckov betont Herausforderung: „Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung rechnen wir mit drei Problemen: Die Gewährleistung von ausreichendem Personal, die Vergabegerechtigkeit von Plätzen und qualifizierten bei der Logistik.“ Die offenen Fragen des VBE sind:
- Qualitätsproblem: Kann ausreichend Personal gewonnen werden? Mit welchem Personal wird eine Betreuung am Ende gewährleistet? Wie wird dieses vorbereitet sein? Hat das Personal angemessene Kompetenzen für die Begleitung jüngerer Grundschulkinder?
- Gerechtigkeitsproblem: Wenn nicht für alle Kinder ein Angebot vorgehalten werden kann: Wer wird die Plätze dann erhalten? Ist die Klagebereitschaft der Eltern ein begünstigender Faktor?
Wie werden Plätze geschaffen (etwa in den sie älteren Kindern nicht mehr angeboten werden)? - Logistikproblem: Wie werden geschaffen? Können Räume so genutzt werden, dass die Kinder in der Ganztagsbetreuung ein anderes Setting vorfinden als im Unterricht?
Ermöglicht die Kommune dem Personal von Schule und Ganztag Zeiten für Kooperation und gemeinsame Gestaltung von Lernsettings?
Werden Gruppen verschiedener Schulen zusammengelegt werden müssen? Was heißt das auf soziologischer/emotionaler Ebene für Kinder, die sowieso gerade in einer sehr verletzlichen Zeit des Übergangs sind?
