
In NRW wird immer deutlicher, dass die Schulverpflegung zu einer zentralen bildungs- und sozialpolitischen Stellschraube geworden ist. Rund 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Land gelten als armutsgefährdet – für viele von ihnen ist das Schulens nicht Ergänzung, sondern die wichtigste Mahlzeit des Tages.
30.01.2026
Nordrhein-Westfalen
Pressemeldung
LEiS-NRW e. V.
Gleichzeitig ist die Schulverpflegung in NRW von erheblichen strukturellen Ungleichheiten geprägt. Die Kosten für ein warmes Mittagessen variieren je nach Kommune erheblich und liegen häufig zwischen 2,50 Euro und über 6,00 Euro pro Mahlzeit. Diese Unterschiede sind nicht ernährungsphysiologisch begründet, sondern Ausdruck unterschiedlicher kommunaler Finanzkraft und fehlender landesweiter Steuerung. Chancengleichheit wird damit faktisch vom Wohnort abhängig gemacht.
Zwar existiert mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein Unterstützungsinstrument für einkommensschwache Familien, doch in der Praxis zeigt sich dessen begrenzte Wirksamkeit: Komplexe Antragsverfahren, bürokratische Hürden und Stigmatisierungseffekte führen dazu, dass viele anspruchsberechtigte Kinder nicht erreicht werden. Dabei richtet sich das Instrument ausschließlich an einzelne Kinder – nicht an die gesamte Schulgemeinschaft – und verhindert damit einen inklusiven Ansatz schulischer Teilhabe.
„Armut und Unterstützungsbedarf existieren nicht nur an sogenannten Brennpunktschulen“, betont Sven Pitzer stellv. Vorsitzender des LEiS-NRW e. V. „Auch an vermeintlich privilegierten Schulen gibt es Schülerinnen und Schüler, die.“
auf eine kostenfreie Schulverpflegung angewiesen sind. Diese Kinder müssen ohne Stigmatisierung und ohne bürokratische Hürden unterstützt werden.“
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht von LEiS-NRW e. V. zwingend erforderlich, die Schulleitungen vor Ort deutlich stärker in die Ausgestaltung der Schulverpflegung einzubinden. Schulleitungen kennen die soziale Zusammensetzung ihrer Schülerschaft, individuelle Bedarfe und schulorganisatorische Rahmenbedingungen am besten. Sie müssen daher eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Steuerung eines gerechten Verpflegungssystems spielen – jenseits pauschaler Zuschreibungen einzelner Schulstandorte.
Die Landespolitik setzt bislang vor allem auf punktuelle Programme, etwa durch geförderte Frühstücksangebote an einzelnen Grundschulen. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, bleiben jedoch fragmentiert und erreichen nur einen Teil der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig stehen Schulträger unter massivem Kostendruck durch steigende Lebensmittel-, Energie- und Personalkosten. Die Folgen sind steigende Elternbeiträge oder Qualitätseinbußen bei den Mahlzeiten.
Aus bildungswissenschaftlicher Perspektive ist diese Entwicklung hochproblematisch. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung, Konzentrationsfähigkeit und Lernerfolg. Schulverpflegung ist daher kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil von Bildungsgerechtigkeit, Gesundheitsprävention und sozialer Integration.
LEiS-NRW e. V. fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung der Schulverwaltungspolitik in Nordrhein-Westfalen:
- eine kostenfreie Schulverpflegung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Einkommen, Schulform oder Wohnort,
- eine verlässliche landesweite Finanzierung, die Kommunen entlastet und vergleichbare Standards sichert,
- verbindliche Qualitätskriterien sowie
- eine starke Einbindung der Schulleitungen, um bedarfsgerechte, stigmatisierungsfreie Lösungen vor Ort zu ermöglichen.
Kostenfreie Schulverpflegung ist keine zusätzliche Sozialleistung, sondern eine Investition in Bildungsgerechtigkeit, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nordrhein-Westfalen verfügt über das Notwendige
Voraussetzungen, um hier eine Vorreiterrolle einzunehmen.
Jetzt braucht es den politischen Willen, Schulverpflegung als das anzuerkennen, was sie ist: ein elementarer Bestandteil eines gerechten und leistungsfähigen Bildungssystems.
