
Obwohl das Quorum von 38.500 Formblättern nicht erreicht wurde, bewerten die Initiatoren den Volksantrag als vollen Erfolg! Rund 32.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs haben ihre Stimme für die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung für alle Schularten abgegeben.
12.12.2025
Baden-Württemberg
Pressemeldung
Realschullehrerverband Baden-Württemberg
„Die Besonderheit an diesem Volksantrag war, dass wir die Menschen erst darüber aufklären mussten, was gerade in Baden-Württemberg mit unserem Schulsystem passiert, was weiter geplant ist und warum die verbindliche Grundschulempfehlung diese Entwicklung verhindern kann. Ein komplizierter Sachverhalt, der dann doch das Interesse außerordentlich weckte. Schließlich erleben alle die Bildung im Land in der Krise“, bemerkt Dr. Karin Broszat.
Dass das neue Schulgesetz – im Januar 2025 eilig von der grün-schwarzen Regierung verabschiedet – nicht nur G9 betrifft, war den Angesprochenen meist gänzlich unbekannt. Noch unbekannter waren die Folgen der Maßnahmen für das gesamte differenzierte Schulsystem im Land. Die Tatsache, dass man sich nicht informiert, löste völliges Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern aus. Kaum jemand kann und will sich Baden-Württemberg ohne seine vielfältigen, bewährten Schularten vorstellen. Der gesellschaftliche Diskurs zu dieser Störung fehlt bis heute völlig, schwerwiegende Entscheidungen wurden von einigen wenigen Personen im Landtag vorbereitet und in aller Eile im Windschatten von G9 verabschiedet.
„Insbesondere Grundschuleltern, die zumeist wenig von den Veränderungen der weiterführenden Schulen mitbekommen, weil es sie eben noch nicht direkt betrifft, waren stellenweise schockiert, wie das Schulsystem außerhalb des öffentlichen Fokus umgebaut wird und Schülern und Eltern klammheimlich bewährte Strukturen entzogen werden“, fügt Michael Mittelstaedt hinzu, der als ehemaliger Vorsitzender des Landeselternbeirats (LEB) die Elternseite beim Volksantrag vertrat.
Dafür, dass bis auf ein paar löbliche Ausnahmen der Antrag auch unter dem medialen Wahrnehmungsradar fliegen musste, ist das Ergebnis phänomenal und höher als unter den Umständen zu erwarten war!
Noch einmal zum Hintergrund: Im neuen Schulgesetz vom Januar 2024 wurde die Werkrealschule durch Abschaffung des Werkrealschulabschlusses und ergänzender Maßnahmen quasi abgeschafft. Die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung nur für das Gymnasium schafft eine noch nie dagewesene Kluft zwischen dem Gymnasium und den „restlichen Sekundarschulen“. Eine ‚Expertengruppe‘ mit dem Kultusministerium nahestehenden Personen, gesponsert von der BOSCH-Stiftung, arbeitet bereits an der ‚Neuen Sekundarschule‘, eine Schulart neben dem Gymnasium, die alle verbleibenden Sekundarschulen in einer Einheitsschule zusammenführen soll. Das bedeutet die Umwandlung eines vielgliedrigen und vielfältigen Schulsystems in zwei Sternensäulen ohne Mitte. Und das in einem Bundesland, in dem der Mittelstand für den wirtschaftlichen Wohlstand eine enorme Bedeutung hat. Gerade der Realschulabschluss ist für Jugendliche eine entscheidende Eintrittskarte in die moderne Berufswelt.
Die Lösung wäre einfach und kostenneutral obendrein: Eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle Schularten (schon lange die Forderung des RLV), damit die vielfältigen Möglichkeiten und Übergänge für die unterschiedlichen Kinder erhalten bleiben. Allerdings muss das nun sehr schnell geschehen, bevor das im Januar ohne Not initiierte Sterben der Werkrealschule unumkehrbare Gelegenheiten schafft.
„Während sich das Kultusministerium jeden tatsächlichen Diskurs über diese skandalöse Entwicklung entzieht und die verantwortlichen Politiker schweigen, fanden die Diskussionen darüber auf der Straße, in Podiumsdiskussionen betroffener Gemeinden und in Elternabenden statt. Aber man darf sich sicher sein: Jede Person, die das komplizierte Verfahren mit Unterschreiben des Formulars Adressensangabe und anschließender Überprüfung auf dem Rathaus der Heimatgemeinde durchlaufen hat, hat sich vorher mit der komplexen Sachlage auseinandergesetzt!“, erklärt Michael Mittelstaedt.
„Weil das Land die Hoheit in Bildungsfragen hat, ist Bildung das Wahlkampfthema Nummer eins, neben der Wirtschaft. Die Bürger, die wir erreichen konnten, werden sich sehr genau überlegen, wo sie bei der Landtagswahl im März ihr Kreuzchen setzen „Im Land ist. Ein Schulsystem ist nur dann gerecht, wenn es sich an den Leistungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Kinder orientiert und Schulen samt Lehrkräften ihren Unterricht mit entsprechender Methodik und Didaktik darauf abstimmen kann, so wie es die Landesverfassung sieht“, fasst der Landesvorsitzende des RLV zusammen.
Der Volksantrag wurde durch einige Faktoren enorm behindert:
1. Viele Lehrkräfte äußerten sich besorgt darüber, ihre Daten öffentlich preiszugeben. Einige Schulleitungen wurden von der Schulaufsicht nahegelegt, sie sind nicht aktiv am Volksantrag zu beteiligen.
2. Enttäuschung herrscht bei vielen Migrantenfamilien, die ihre Kinder unserem Schulsystem anvertrauen, aber aufgrund fehlender Wahlrechte keine Stimme für den Erhalt ihrer Schulart abgeben durften. Ihre Formblätter wurden nicht gezählt.
3. Wie auch die FDP bei ihrem Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags beklagen wir massiv die Sperrigkeit des Verfahrens, in den digitalen Möglichkeiten völlig ausgeschlossen werden und der bürokratische Aufwand für die Initiatoren sowie die Gemeinden kaum leistbar sind.
4. Noch schlimmer aber ist die Unklarheit bei den Rathausmitarbeitenden, denen offensichtlich keine Vorgangsbeschreibungen für ihre doch erhebliche Arbeit vorliegen und die zum Teil einfach nicht wissen, was mit den Unterlagen geschehen soll. In vielen uns bekannten Fällen wurden die Formblätter nicht, wie uns vom Innenministerium mitgeteilt, an uns weitergeschickt. Es ist bisher völlig unklar, wie viele Formblätter auf den über 1000 Gemeinden im Land liegengeblieben sind und ob wir mit dieser Zahl eventuell das Quorum sogar erreicht hätten. Wir haben am 23.11.2025 einen Fragekatalog an den Landtag geschickt, auf die zugesagte Beantwortung der Fragen warten wir noch. Von ihr machen wir abhängig, ob wir Schadensersatzforderungen in Erwägung ziehen.
