
Das Land Niedersachsen gibt den Kommunen mehr Zeit für den Ausbau des Ganztags und verlängert die Frist zur Beantragung von Fördermitteln um zwei Jahre bis zum 31.10.2027.
12.12.2025
Niedersachsen
Pressemeldung
Niedersächsisches Kultusministerium
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter einen (Rechts)Anspruch auf eine ganztägige Betreuung – beginnend mit Klasse 1 und in den Folgejahren aufsteigend. Bund und Land unterstützen den Ausbau finanziell intensiv. Für den Ganztagsausbau stellt der Bund den Ländern bzw. Schulträger aus einem Sondervermögen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,75 Mrd. Euro. zur Verfügung, Niedersachsen erhält aus diesem Programm rund 278 Mio. Euro. Zusätzlich hat das Land für die Jahre 2024 bis 2027 weitere 55 Mio. Euro-Haushaltsmittel bereitgestellt. Damit übernimmt Niedersachsen die Hälfte des sogenannten Kofinanzierungsanteils (30 Prozent des Investitionsvolumens), den kommunale und freie Schulträger aufwenden müssen, wenn sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die bisher festgesetzten Antrags- und Ausführungsfristen waren für manche Kommunen bzw. Schulträger knapp bemessen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Niedersachsen deshalb in verschiedenen Gremien konsequent an einer Fristverlängerung gearbeitet. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist diesen Initiativen gefolgt und hat mit der Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) die notwendigen Weichen gestellt. Niedersachsen hat daraufhin als einer der ersten Bundesländer nun auch die notwendige Änderung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Parallel sind die Richtlinien (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter angepasst worden. Damit können schulträgerspezifische Mittel nunmehr bis einschl. 31.10.2027 beantragt werden. Förderfähig sind Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden; Alle geförderten Maßnahmen sind bis zum 30. Juni 2030 abzurechnen. Bisher war die Antragstellung am 31.10.2025 befristet.
„Das Land Niedersachsen übernimmt die bundesseitig vorgesehene Verlängerung im Umfang von zwei Jahren weiterhin vollständig und auch im Hinblick auf alle gesetzten Fristen“, erklärt dazu Kultusministerin Julia Willie Hamburg und ergänzt: „Damit geben wir den Kommunen und Schulträgern den größtmöglichen Freiraum im Hinblick auf geplante und erforderliche Investitionsmaßnahmen. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter die weiteren Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Ich bin aber auch überzeugt, dass es Wir werden gemeinsam gelingen, um die Chancengleichheit unserer Schülerinnen und Schüler auf ihrem Bildungsweg zu steigern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.
Förderfähig sind gemäß den og Vorgaben Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken – die (energetische) Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.
